| 6. Waidhofner Thayatal Triathlon Donnerstag, 27. Mai 2027 - 10.45 Uhr |
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| Parkmöglichkeiten in der Nähe des Veranstaltungsgelände vorhanden
(Parkplatz am Rot-Kreuz-Volksfestgelände, Zufahrt über die Mozartstraße - Link) Dusch- und Umkleidemöglichkeiten am Veranstaltungsgelände vorhanden. Pokale für die ersten drei Damen, Herren, Staffeln männlich, weiblich, mixed. Sonderpreise für die ersten Drei jeder Altersklasse und die siegreichen Staffelteilnehmer (Plätze 1 bis 3 männlich, weiblich, mixed) Zeitnehmung durch ![]() Für die Zeitnehmung wird ein aktiver Chip ausgegeben, der nach dem Rennen wieder retourniert werden muss. Wird der Chip nicht retourniert, wird dieser mit € 70,- in Rechnung gestellt! Die Verwendung eigener Chip (z.B. Champion-Chip/Pentek) ist nicht möglich. Es wird keine Miete oder Kaution für den Leihchip eingehoben. Veranstalter Lauf-Tria-Union Waidhofen/Thaya, Obmann Erich Scharf Haftungsausschluss Mit der Anmeldung bzw. Teilnahme verpflichtet sich jeder Starter, keine Vergütungsansprüche für Fotos, Filmaufnahmen usw., die im Rahmen der Veranstaltung gemacht werden, zu stellen. Jeder Teilnehmer bestätigt, dass sein Gesundheitszustand den Anforderungen entspricht. Der Erziehungsberechtigte ist über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen Gefahren und Umstände informiert und bestätigt ausdrücklich mit der Anmeldung, dass sein Kind auf eigene Gefahr und Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer auch nach Bezahlung des Nenngeldes von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere wegen unsportlichem, untadeligem Verhalten in der Vergangenheit (z.B. Doping oder agressives, unsportliches Verhalten, vorangegangener Wettkampfsperren, Verwarnungen oder Ausschlüssen). Der Veranstalter bzw. dessen Sponsoren übernehmen keine Haftung und können für keinerlei Verlust, Verletzung oder Schäden an irgendeiner Person oder Sache, welcher Ursache auch immer, verantwortlich gemacht werden. Jede(r) Starter(in) nimmt auf eigene Verantwortung teil und anerkennt mit der Bezahlung des Nenngeldes bzw. seinem Start die Teilnahmebedingungen und den Haftungsausschluss. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, aus welchen Gründen auch immer, besteht nicht. Das jeweilige Renntempo ist den Verkehrs-, Strecken- und Witterungsverhältnissen in Eigenverantwortung anzupassen. Den Anweisungen der Polizei und Ordner ist Folge zu leisten. Satz, Druckfehler und organisatorische Änderungen vorbehalten. |
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