3. Waidhofner Thayatal Triathlon
Donnerstag, 30. Mai 2024 - 10.45 Uhr


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Wettkampfregeln Radfahren

Es gilt die StVO. Den Anordnungen der Streckensicherung ist Folge zu leisten.
Es muss immer die äußerst rechte Fahrspur benutzt werden. Das Verlassen der rechten Fahrspur ist nur für Überholvorgänge erlaubt. Der überholte Athlet muss sich, sobald der überholende Athlet mit seinem Vorderrad an ihm vorbei ist, sofort auf einen Abstand von 10 Metern zurückfallen lassen, und kann erst ab diesem Zeitpunkt einen eventuellen Überholvorgang beginnen. Ein Überholvorgang muss innerhalb von 30 Sekunden abgeschlossen werden. Rechts Überholen und das Überfahren der imaginären Mittellinie werden mit einer sofortigen Disqualifikation geahndet. Gegen eine Disqualifikation wegen Windschattenfahrens und Überfahren der Mittellinie gibt es keine Möglichkeit eines Protestes.
Das Radfahren ohne geprüften Radhelm (TÜV, CE, SNEL, ANSI) ist verboten. Der Kinnriemen muss geschlossen sein, bevor der Athlet die Wechselzone verlässt und muss auf der gesamten Radstrecke geschlossen bleiben. Das Öffnen des Kinnriemens ist erst wieder in der Wechselzone gestattet. Die Helmnummer ist auf der Helmvorderseite (Front) aufzukleben.
Die Teilnehmer haben ihre Startnummer deutlich sichtbar auf der Rückenseite ihres Trikots zu tragen.
Reparaturen sind vom Athleten nur mit selbst mitgeführten Werkzeugen sowie Ersatzteilen erlaubt. Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Radnummer ist so anzubringen, dass sie von der Seite deutlich abgelesen werden kann. Verkleinerungen der Radnummern sind untersagt.
Radfahren mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet.
Windschattenfahren führt zu einer Zeitstrafe. Das Fahren in der Windschattenzone von anderen Wettkampfteilnehmern oder motorisierten Fahrzeugen ist verboten. Abstand zu Vordermann/-frau: mindestens 10 Meter.

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